Pflegegrad einschätzen&
Hilfebedarf vorausplanen
Führt Sie Schritt für Schritt durch alle 6 Module nach § 15 SGB XI: Mit einfachen Erklärungen für jedes Kriterium, ganz ohne Fachchinesisch. So gewinnen Sie frühzeitig Orientierung und können die Pflege Ihrer Angehörigen gelassen planen.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Tool bietet eine unverbindliche Voreinschätzung. Es ersetzt nicht die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) gemäß § 18 SGB XI. Die Ergebnisse haben keine Rechtsverbindlichkeit und dienen ausschließlich der persönlichen Orientierung und MDK-Vorbereitung.
Mobilität
Hier geht es um die körperliche Beweglichkeit: Kann Ihr Angehöriger sich im Bett umdrehen, stabil sitzen, aufstehen, von Raum zu Raum gehen und Treppen steigen?
Liegt eine vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine vor?
Beispielsweise bei apallischem Syndrom (Wachkoma), hoher Querschnittlähmung oder schwersten Versteifungen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird in diesem Fall unmittelbar und ohne weitere Punkteberechnung Pflegegrad 5 zuerkannt.
Kann sich Ihr Angehöriger im Bett allein von der Rücken- in die Seitenlage drehen oder aufsetzen?
Gesetzliches Kriterium: Positionswechsel im Bett
Kann Ihr Angehöriger auf einem Stuhl oder an der Bettkante frei sitzen, ohne zur Seite zu kippen?
Gesetzliches Kriterium: Halten einer stabilen Sitzposition
Kann Ihr Angehöriger allein vom Bett in den Rollstuhl, Sessel oder auf einen Stuhl wechseln?
Gesetzliches Kriterium: Umsetzen
Kann sich Ihr Angehöriger in der eigenen Wohnung selbstständig von Zimmer zu Zimmer bewegen?
Gesetzliches Kriterium: Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Kann Ihr Angehöriger eine Treppe (z. B. eine Etage mit Geländer) sicher überwinden?
Gesetzliches Kriterium: Treppensteigen
