Wenn der Termin für den Hausbesuch feststeht
Ein Brief oder ein Anruf kündigt die Pflegebegutachtung an. Für Familien in Frankfurt tauchen dann oft Fragen auf: Wer darf dabei sein? Welche Unterlagen helfen? Und wie erklären Sie, dass Ihre Mutter morgens Unterstützung braucht, obwohl sie am Telefon sagt, alles sei in Ordnung?
Der Besuch ist keine Prüfung, für die jemand möglichst gut funktionieren muss. Entscheidend ist, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag tatsächlich bewältigt und wo Hilfe nötig ist. Bereiten Sie das Gespräch gemeinsam vor und lassen Sie Raum für die Sicht Ihrer Angehörigen.
Der frühere Name MDK ist vielen noch vertraut. Heute heißt die Einrichtung Medizinischer Dienst Hessen. Die Pflegekasse beauftragt die Begutachtung; über den Antrag entscheidet anschließend die Kasse. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf und nennt Anlaufstellen in Frankfurt.
Medizinischer Dienst Hessen und Medicproof: Wer prüft wen in Frankfurt?
Den Antrag auf Leistungen stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Bei gesetzlicher Pflegeversicherung beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Privat Pflegeversicherte werden in der Regel durch Medicproof begutachtet. Der Auftrag und das Ergebnis betreffen die einzelne Person, nicht die Wohnung als solche.
| Anliegen | Zuständige Stelle | Praktischer nächster Schritt |
|---|---|---|
| Pflegegrad beantragen | Pflegekasse beziehungsweise private Pflegepflichtversicherung | Antrag stellen und Eingangsdatum festhalten |
| Hausbesuch bei gesetzlicher Versicherung | Medizinischer Dienst Hessen oder beauftragte Gutachter | Terminbrief prüfen und bei Fragen die angegebene Stelle kontaktieren |
| Begutachtung bei privater Versicherung | In der Regel Medicproof | Termin und benötigte Unterlagen mit der Versicherung oder Medicproof klären |
| Bescheid oder Widerspruch | Pflegekasse beziehungsweise Versicherungsunternehmen | Bescheid und Gutachten lesen; Frist beachten |
Das Team Auftragsmanagement Frankfurt des Medizinischen Dienstes Hessen nennt die Eschborner Landstraße 42 bis 50, 60489 Frankfurt am Main, Telefon 069 97357-233. Für Terminfragen empfiehlt der Dienst auch sein Kontaktformular Pflege. Ein Hausbesuch findet nach Vereinbarung im Wohnbereich statt; eine Fahrt zur Geschäftsstelle ist dafür nicht die Regel.
Wie der Hausbesuch in Ihrer Frankfurter Wohnung abläuft
Der Medizinische Dienst meldet sich schriftlich oder telefonisch zur Terminvereinbarung. Prüfen Sie das Schreiben und melden Sie sich frühzeitig, falls der Termin nicht passt oder eine vertraute Person dabei sein soll. Der Dienst beschreibt den Hausbesuch als Gespräch, bei dem speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte Einschränkungen und Unterstützungsbedarf erfassen.
Die begutachtende Person fragt nach alltäglichen Tätigkeiten, gesundheitlichen Anforderungen und vorhandenen Hilfen. Sie kann sich zeigen lassen, wie einzelne Tätigkeiten gelingen. Es geht nicht darum, jede Tätigkeit gegen den Willen oder unter Gefahr vorzuführen. Erklären Sie, wenn etwas nur unter Schmerzen, mit Aufforderung, Aufsicht oder körperlicher Hilfe möglich ist.
In einer Wohnung im Bornheimer Altbau kann das Treppensteigen ein konkretes Gesprächsthema sein. Im Zuhause in Sachsenhausen kann der Weg zum Bad oder das Zurechtfinden im Tagesablauf wichtig sein. Schildern Sie die tatsächliche Situation, statt aus der Wohnlage auf den Hilfebedarf zu schließen. Soweit die betroffene Person einwilligt, können Angehörige und andere Pflegende ihre Beobachtungen ergänzen. Das Beistandsrecht steht in § 13 SGB X.
Worauf die Gutachter achten: sechs Module im Alltag
Die Begutachtung betrachtet Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen. Einzelpunkte werden nach den gesetzlichen Regeln in gewichtete Werte umgerechnet. Die Tabelle hilft beim Gespräch; sie ersetzt keine Berechnung des Pflegegrades.
| Modul | Beispiel für Unterstützungsbedarf | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Aufstehen, Umsetzen oder Treppensteigen im Frankfurter Altbau | 10 Prozent |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Personen erkennen, Entscheidungen verstehen oder sich örtlich zurechtfinden | Mit Modul 3 zusammen 15 Prozent |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Nächtliche Unruhe oder belastende Ängste, bei denen Unterstützung nötig ist | Mit Modul 2 zusammen 15 Prozent |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Ankleiden, Essen und Toilettengang | 40 Prozent |
| 5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen | Medikamente, Verbandswechsel oder begleitete Arztbesuche bewältigen | 20 Prozent |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte | Den Tag gestalten, mit Veränderungen umgehen und Kontakte pflegen | 15 Prozent |
Bei den Modulen 2 und 3 zählt nicht die Summe beider Anteile: Der höhere gewichtete Wert geht in die Gesamtbewertung ein. Für Arztbesuche kann beispielsweise auch relevant sein, ob Ihre Angehörige Begleitung benötigt. Nicht jede Erschwernis im Umfeld ergibt automatisch Punkte; die Bewertung folgt den Kriterien und Richtlinien.
Welche Unterlagen auf den Küchentisch gehören
Sammeln Sie Unterlagen, die bereits vorhanden sind. Der Medizinische Dienst Hessen nennt insbesondere Berichte der Hausarztpraxis und von Fachärzten, einen Klinikentlassungsbericht, den aktuellen Medikamentenplan und gegebenenfalls die Pflegedokumentation eines Pflegedienstes. Schreiben Sie Fragen auf und halten Sie die Terminmitteilung bereit.
| Unterlage oder Notiz | Wobei sie im Gespräch helfen kann |
|---|---|
| Arzt- und Entlassungsberichte | Erkrankungen und bisherige Behandlung einordnen |
| Medikamentenplan | Unterstützung bei Einnahme und Organisation beschreiben |
| Pflegedokumentation und Liste vorhandener Hilfsmittel | Regelmäßige Hilfe und vorhandene Ausstattung zeigen |
| Eigene Alltagsnotizen | Häufigkeit, Art und Dauer der nötigen Unterstützung nachvollziehbar machen |
Ein Pflegetagebuch ist keine gesetzlich vorgeschriebene Eintrittskarte zur Begutachtung. Es hilft aber, wiederkehrende Hilfe nicht zu vergessen. Notieren Sie über mehrere Tage, was Ihre Angehörige selbst schafft und wann jemand erinnern, beaufsichtigen oder körperlich helfen muss. Gute und schlechte Tage gehören dazu. Befindet sich eine vertraute Person beim Besuch im Raum, kann sie ergänzen, was sonst leicht untergeht.

Den Alltag ehrlich beschreiben
Sebastian Schugar
Vom Gutachten zum Bescheid: Fristen und Betreuung planen
Nach der Begutachtung erstellt der Dienst eine Empfehlung. Die Pflegekasse entscheidet über den Antrag und teilt den Bescheid grundsätzlich spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang mit. Unterbrechungen und kürzere Fristen in bestimmten dringlichen Situationen sind gesetzlich geregelt. Das Gutachten kommt nach § 18c Absatz 2 SGB XI mit dem Bescheid, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen; auch später können Sie es verlangen.
Lesen Sie die Begründung in Ruhe. Stimmen die Aussagen zu Ankleiden, Medikamenten oder Orientierung mit den tatsächlichen Tagen überein? Wenn nicht, markieren Sie konkrete Stellen. Gegen den Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden; die Rechtsbehelfsbelehrung erklärt den Weg. Beratung erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder beim Frankfurter Pflegestützpunkt.
Für die weitere Planung ist der Pflegegrad ein Teil des Bildes. Besprechen Sie, welche Unterstützung Ihre Familie selbst leisten kann und wo Entlastung gebraucht wird. Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft kann bei Grundpflege, Haushalt und Gesellschaft innerhalb vereinbarter Arbeitszeiten, Pausen und Freizeit unterstützen. Ärztliche Behandlung und medizinische Behandlungspflege bleiben Aufgabe der zuständigen Fachkräfte. Thalpos Pflegevermittlung prüft Bedarf und Verfügbarkeit individuell.
Regionale Anlaufstelle
Frankfurt am Main
Medizinischer Dienst Hessen, Team Auftragsmanagement Frankfurt
Eschborner Landstraße 42 bis 50, 60489 Frankfurt am Main
Häufige Fragen zum Medizinischen Dienst Hessen in Frankfurt
Wer begutachtet den Pflegegrad in Frankfurt?
Bei gesetzlich Pflegeversicherten beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst Hessen oder andere unabhängige Gutachter. Bei privat Pflegeversicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch Medicproof.
Wo sitzt das Frankfurter Pflegeteam des Medizinischen Dienstes Hessen?
Das Team Auftragsmanagement Frankfurt nennt die Eschborner Landstraße 42 bis 50, 60489 Frankfurt am Main und die Telefonnummer 069 97357-233. Fragen zum konkreten Termin klären Sie anhand des Einladungsschreibens oder über das Pflegekontaktformular.
Muss ich für die Begutachtung nach Rödelheim fahren?
In der Regel findet die Untersuchung im Wohnbereich statt. Der Medizinische Dienst vereinbart den Termin vorher. Unter gesetzlichen Voraussetzungen sind andere Verfahren möglich; klären Sie Ihre Situation mit der Pflegekasse und dem Dienst.
Darf eine Angehörige beim Hausbesuch dabei sein?
Ja. Eine vertraute Person kann unterstützen und ergänzen, wie der Alltag tatsächlich verläuft. Die Wünsche und die Einwilligung der pflegebedürftigen Person bleiben wichtig. Nach § 13 SGB X können Beteiligte auch mit einem Beistand erscheinen.
Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
Legen Sie vorhandene Arztberichte, Entlassungsberichte, den Medikamentenplan und gegebenenfalls die Pflegedokumentation bereit. Eigene Notizen über die Unterstützung im Alltag können das Gespräch ergänzen. Fehlende Unterlagen sollten Sie beim Dienst oder der Pflegekasse ansprechen.
Wie werden die sechs Module gewichtet?
Mobilität zählt mit 10 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen mit 20 Prozent und Alltagsgestaltung mit 15 Prozent. Aus den Bereichen Kognition und Verhalten fließt der höhere gewichtete Wert mit 15 Prozent ein.
Wann erhalte ich den Bescheid und das Gutachten?
Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragseingang mitteilen; gesetzliche Unterbrechungen und besondere Fristen sind möglich. Das Gutachten wird mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie dem nicht widersprechen. Sie können es auch später anfordern.
Was kann ich bei einem unpassenden Pflegegrad tun?
Prüfen Sie den Bescheid und das Gutachten auf konkrete Abweichungen vom Alltag. Ein Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Pflegekasse möglich. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und holen Sie bei Bedarf Beratung ein.
Gesetzliche Grundlagen und offizielle Quellen
Quellenprüfung: 28. Oktober 2026.
- Medizinischer Dienst Hessen: Pflegebegutachtung und Vorbereitung
- Medizinischer Dienst Hessen: Geschäftsbereiche und Team Frankfurt
- Medizinischer Dienst Bund: aktuelle Begutachtungs-Richtlinien
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftigkeit und Begutachtung
- § 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit, § 15 SGB XI: Ermittlung des Pflegegrades
- § 18 SGB XI: Verfahren, § 18a SGB XI: Begutachtungsverfahren, § 18b SGB XI: Gutachten, § 18c SGB XI: Entscheidung und Fristen
- § 13 SGB X: Bevollmächtigte und Beistände
- § 84 SGG: Widerspruchsfrist
Bildnachweis
Kirschblüte in Frankfurt-Rödelheim, Foto: Nadi2018, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Das Foto wurde für das Titelbild zugeschnitten und verkleinert.




