Der Bescheid für Pflegegrad 4: Das 1.059-Euro-Dilemma zwischen physischer Belastungsgrenze und Pflegedienst
Wenn der Bewilligungsbescheid der Pflegekasse für Pflegegrad 4 im Briefkasten liegt, mischt sich Erleichterung mit dem Ernst der Lage. Einerseits hat der Medizinische Dienst (MD) endlich anerkannt, dass eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Andererseits wissen Familien, die diesen Bescheid in den Händen halten: Das Leben hat sich grundlegend verändert.
Bei Pflegegrad 4 geht es nicht mehr um bloße Unterstützung beim Einkaufen oder die Erinnerung an Medikamente. Pflegegrad 4 bedeutet eine Versorgung rund um die Uhr. Betroffene benötigen mehrfach am Tag, oft auch in der Nacht, intensive personelle Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Ankleiden und bei der Nahrungsaufnahme.
Unmittelbar mit dem Bescheid stellt die Pflegekasse Sie vor eine weitreichende finanzielle Weichenstellung:
- Weg 1: Reines Bar-Pflegegeld (§ 37 SGB XI) in Höhe von 800 Euro monatlich überwiesen auf das Bankkonto, wenn Sie als Familie die Pflege eigenständig organisieren.
- Weg 2: Ambulante Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) im Wert von 1.859 Euro monatlich, zweckgebunden für einen zugelassenen Pflegedienst.
Zwischen beiden Wegen liegt ein gewaltiger Unterschied von 1.059 Euro jeden Monat. Das Pflegedienst-Budget ist mehr als 2,3-mal so hoch wie das ausgezahlte Pflegegeld.
An den Küchentischen im Rhein-Main-Gebiet, von Frankfurt über Wiesbaden bis in den Hochtaunus, erlebe ich immer wieder zwei typische Fehlentscheidungen:
- Die Überlastungsfalle: Familien entscheiden sich rein für das Bar-Pflegegeld (800 Euro), um das Geld im Familienkreis zu behalten. Nach wenigen Wochen bricht die pflegende Hauptperson unter der 60- bis 70-Stunden-Woche der häuslichen Schwerstpflege körperlich und seelisch zusammen.
- Die Starre Sachleistungsfalle: Angehörige beauftragen für 1.859 Euro einen Pflegedienst für kleine Standardleistungen. Am Monatsende ist das gesamte Budget aufgezehrt, 0 Euro Pflegegeld fließen auf das Konto, und 80 Prozent der anstrengenden Betreuungsarbeit bleibt weiterhin unbezahlt an der Familie hängen.
Ich sage Ihnen aus Hunderten von persönlichen Beratungen: Sie müssen sich keineswegs starr zwischen 800 € Pflegegeld und 1.859 € Pflegedienst entscheiden.
Das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) bietet ein modulares Schutznetz. Wer den 40 % Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI) für Entlastungsdienste nutzt, das autarke 1.685 € Tagespflege-Budget (§ 41 SGB XI) beansprucht und den 3.539 € Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI) aktiviert, mobilisiert jeden Monat Kassenleistungen im Gesamtwert von weit über 4.300 Euro.

Experten-Tipp
Sebastian Schugar
Die Begutachtungssystematik: 70 bis unter 90 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (§ 15 SGB XI)
Um Ihre Rechte gegenüber der Pflegekasse durchzusetzen, müssen Sie verstehen, wie der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof Ihre Pflegesituation bewertet. Maßgeblich ist § 15 SGB XI.
Der Gesetzgeber definiert Pflegegrad 4 als schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Mathematisch erfordert diese Einstufung ein Gesamtergebnis von 70 bis unter 90 gewichteten Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
| Pflegegrad | Gesetzliche Definition nach § 15 SGB XI | Erforderliche NBA-Punkte |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis unter 27 Punkte |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis unter 47,5 Punkte |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis unter 70 Punkte |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis unter 90 Punkte |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 bis 100 Punkte (bzw. Härtefall) |
Die 6 Module und wie 70 bis 89 Punkte entstehen
Um die hohe Hürde von 70 Punkten zu erreichen, müssen in mehreren Lebensbereichen massive Einschränkungen vorliegen:
- Modul 1: Mobilität (10 % Gewichtung): Schwere Lähmungen, Unfähigkeit zum selbstständigen Aufstehen aus dem Bett oder Sessel, Notwendigkeit eines Rollstuhls oder Patientenlifters.
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Schwere Desorientierung, fortgeschrittene Demenz, Unfähigkeit, Gefahrensituationen im Haushalt einzuschätzen.
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ausgeprägte nächtliche Unruhe, Angstzustände, Weglauftendenzen oder Abwehrverhalten bei Pflegemaßnahmen. (Aus Modul 2 und Modul 3 fließt stets nur der höhere Wert mit 15 % Gewichtung in die Endnote ein).
- Modul 4: Selbstversorgung (40 % Gewichtung): Das Herzstück der Begutachtung. Nahezu vollständige Hilflosigkeit beim Waschen, Duschen, Ankleiden, Toilettengang (Inkontinenz) sowie bei der Nahrungsaufnahme (Essen anreichen, Schluckstörungen).
- Modul 5: Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Belastungen (20 % Gewichtung): Mehrmals tägliche Insulingaben, Wundversorgungen, Absaugen, Katheterpflege, Medikamentenverabreichung oder Dialysefahrten.
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15 % Gewichtung): Vollständige Unfähigkeit, den Tag eigenständig zu strukturieren oder einen geregelten Tag-Nacht-Rhythmus aufrechtzuerhalten.
Ab Erreichen von 90 Punkten erfolgt die Einstufung in den höchsten Pflegegrad 5. Liegen die Punkte zwischen 70 und 89, befindet sich der Pflegebedürftige im juristischen und pflegefachlichen Raum des Pflegegrades 4.
Die 1.059 € Budgetlücke: Warum Pflegesachleistungen 2,3-mal höher sind als das Pflegegeld
Viele Angehörige fragen sich: Warum zahlt die Kasse für einen Pflegedienst 1.859 Euro, überweist der Familie privat aber nur 800 Euro?
Die Antwort liegt in der unterschiedlichen Rechtsnatur beider Leistungen:
| Leistungsart | Betrag monatlich (2025/2026) | Rechtsgrundlage | Zweck & Auszahlung |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 800,00 € / Monat | § 37 SGB XI | Steuerfreie Aufwandsentschädigung bar aufs Konto der Familie |
| Pflegesachleistung | 1.859,00 € / Monat | § 36 SGB XI | Direktabrechnung der Pflegekasse mit zugelassenem Pflegedienst |
| Monatliche Differenz | + 1.059,00 € / Monat | – | Pflegedienst-Budget ist 2,3-mal so hoch wie Bar-Pflegegeld |
Warum existiert dieser Unterschied?
- Das Pflegegeld (800 €) ist im sozialrechtlichen Sinn kein Arbeitslohn. Es ist eine steuerfreie Anerkennung (§ 3 Nr. 36 EStG) für den informellen Einsatz von Angehörigen, Freunden und Nachbarn.
- Die Pflegesachleistung (1.859 €) ist ein Sachleistungsbudget. Es deckt die realen betriebswirtschaftlichen Kosten ambulanter Pflegedienste ab: Fachkraftlöhne nach Tariftreuegesetz, Lohnnebenkosten, Fuhrpark, Wegezeiten, Qualitätsmanagement und gesetzliche Dokumentation.
Die gute Nachricht: Sie müssen diese 1.859 Euro keineswegs verfallen lassen, wenn Sie keinen klassischen Pflegedienst für die Grundpflege engagieren möchten.
Die Lebensrealität: Warum bei Pflegegrad 4 die reine Angehörigenpflege physisch kaum noch machbar ist
Pflegegrad 4 markiert in der Pflegepraxis den Punkt, an dem die rein private Pflege ohne professionelle Unterstützung an ihre Belastungsgrenze stößt.
Empirische Erhebungen der großen Pflegekassen und des Barmer Pflegereports belegen:
- Über 60 Stunden Pflegeaufwand pro Woche: Bei Pflegegrad 4 leisten pflegende Angehörige im Schnitt über 60 Stunden Betreuungs- und Pflegearbeit wöchentlich. Das entspricht anderthalb Vollzeitstellen.
- Körperliche Erschöpfung: Durch tägliche Hebe- und Transferleistungen beim Aufstehen, Umsetzen und bei der Intimpflege leiden über 75 Prozent der pflegenden Angehörigen unter chronischen Rücken- und Gelenkschäden.
- Schlafentzug: Bei Demenzerkrankungen mit nächtlicher Unruhe oder Weglauftendenz wird der Nachtschlaf der Hauptpflegeperson über Monate hinweg unterbrochen. Chronische Erschöpfung und Burnout sind die häufige Folge.
- Berufsaufgabe: Fast zwei Drittel aller Angehörigen in diesem Stadium müssen ihre Berufstätigkeit stark reduzieren oder ganz aufgeben, was mit massiven Rentenlücken und Einkommenseinbußen einhergeht.
Wer bei Pflegegrad 4 versucht, die gesamte Pflege allein zu schultern, gefährdet die eigene Gesundheit. Die Nutzung der gesetzlichen Sachleistungs- und Entlastungsbudgets ist kein Eingeständnis von Schwäche, sondern die einzige Möglichkeit, die Pflege im eigenen Zuhause dauerhaft stabil zu halten.
Geheimwaffe 1: Der 40 % Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI) – Bis zu 743,60 € für zertifizierte Alltagshelfer
Eine der stärksten Stellschrauben bei Pflegegrad 4 ist der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI.
Wenn Sie das Sachleistungsbudget nicht vollständig für einen klassischen ambulanten Pflegedienst nutzen, dürfen Sie bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
Das Budget bei Pflegegrad 4
- 40 % der Pflegesachleistung von 1.859 Euro ergeben bis zu 743,60 Euro jeden Monat!
- Kombiniert mit dem regulären 131 Euro Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) stehen Ihnen monatlich bis zu 874,60 Euro zur Verfügung.
Was können Sie mit 874,60 € monatlich finanzieren?
Mit diesem Budget können Sie Rechnungen von nach Landesrecht anerkannten Dienstleistern einreichen für:
- Regelmäßige Haushaltshilfe (Reinigung, Wäschepflege, Kochen).
- Qualifizierte Alltags- und Demenzbegleitung.
- Begleitdienste zu Fachärzten, Kliniken oder Behörden.
- Entlastungsangebote zur Betreuung bei Tag und Nacht.
Wichtig: Die Umwandlung reduziert das verbleibende Pflegegeld anteilig im Rahmen der Kombinationsleistung. Sie wandeln jedoch einen Leistungsanspruch, der am Monatsende sonst ersatzlos verfallen würde, in spürbare praktische Hilfe im Alltag um.

Die 743,60 € Entlastungswaffe
Sebastian Schugar
Geheimwaffe 2: Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) bei Pflegegrad 4
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt Ihnen, Pflegedienst und Pflegegeld flexibel miteinander zu verbinden.
Die Pflegekasse rechnet dabei rein prozentual: Der Prozentsatz des Sachleistungsbudgets (1.859 €), den der Pflegedienst im Monat verbraucht, wird vom Pflegegeld (800 €) abgezogen. Der Restbetrag wird bar auf Ihr Konto überwiesen.
Berechnungsmatrix bei Pflegegrad 4 (1.859 € Sachleistung / 800 € Pflegegeld)
| Genutzte Sachleistung | Verbrauchter Anteil | Verbleibender Anteil | Auszahlung Pflegegeld | Gesamtwert der Versorgung |
|---|---|---|---|---|
| 0,00 € | 0 % | 100 % | 800,00 € | 800,00 € |
| 557,70 € | 30 % | 70 % | 560,00 € | 1.117,70 € |
| 743,60 € (40 % Umwandlung) | 40 % | 60 % | 480,00 € | 1.223,60 € |
| 929,50 € | 50 % | 50 % | 400,00 € | 1.329,50 € |
| 1.301,30 € | 70 % | 30 % | 240,00 € | 1.541,30 € |
| 1.859,00 € | 100 % | 0 % | 0,00 € | 1.859,00 € |
Praxisbeispiel: Der 50/50 Pflegemix
Eine Familie in Wiesbaden lässt den Pflegedienst jeden Werktagmorgen für die aufwendige Ganzkörperwäsche und den Transfer kommen. Der Dienst rechnet dafür monatlich 929,50 Euro ab (50 % der Sachleistung).
Ergebnis: Die Familie erhält automatisch 400 Euro Pflegegeld (50 %) auf das Konto überwiesen. Der Gesamtwert der Versorgung liegt bei 1.329,50 Euro, die Angehörigen werden bei der schweren Morgenroutine entlastet und behalten dennoch 400 Euro monatlich für private Ausgaben.
Geheimwaffe 3: 1.685 € autarkes Tagespflege-Budget (§ 41 SGB XI) – 0 € Abzug beim Pflegegeld
Eine der wertvollsten Leistungen bei Pflegegrad 4 ist die teilstationäre Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI.
Pflegebedürftige verbringen dabei ein bis mehrere Tage pro Woche in einer professionellen Tagespflegeeinrichtung: Sie werden morgens vom Fahrdienst abgeholt, tagsüber betreut, gefördert und bekocht, und kehren am späten Nachmittag in ihr vertrautes Zuhause zurück.
Das Monatsbudget bei Pflegegrad 4
- Die Pflegekasse stellt für die Tagespflege monatlich bis zu 1.685 Euro bereit.
Das rechtliche Geheimnis: 100 % autark nach § 41 Abs. 3 SGB XI
Viele Angehörige befürchten, dass der Besuch einer Tagespflege das Pflegegeld schmälert. Das Gegenteil ist der Fall:
Gemäß § 41 Abs. 3 SGB XI besteht der Anspruch auf Tagespflege völlig unabhängig und kumulativ neben dem vollen Pflegegeld oder der vollen Pflegesachleistung!
- 800 € volles Bar-Pflegegeld aufs Konto
- + 1.685 € Tagespflege-Budget für die Einrichtung
- = 2.485 € garantierter Gesamtnutzen pro Monat
Der Erstattungstrick für Mahlzeiten und Fahrdienst
Die Pflegekasse übernimmt aus den 1.685 Euro die reinen Pflege- und Betreuungskosten sowie die Fahrtkosten. Die sogenannten „Hotelkosten“ (Verpflegung und Investitionskosten von meist 15 bis 25 Euro pro Tag) stellen Sie der Kasse einfach über den 131 Euro Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) in Rechnung. So bleibt der Besuch der Tagespflege für die Familie nahezu vollständig kostenneutral.

1.685 € Tagespflege On Top
Sebastian Schugar
Der Gemeinsame Jahresbetrag (§ 42a SGB XI): 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Mit der Pflegereform wurde das bürokratische Dickicht aus Verhinderungspflege (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) aufgelöst.
Seit dem 1. Juli 2025 steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 der Gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Die 4 entscheidenden Erleichterungen:
- Volle Flexibilität: Es gibt keine starren Übertragungsgrenzen mehr. Sie können das gesamte Budget von 3.539 Euro nach Ihren Bedürfnissen einsetzen: wahlweise komplett für häusliche Ersatzpflege oder für stationäre Kurzzeitpflege.
- Wegfall der Vorpflegezeit: Die früher geltende 6-monatige Vorpflegezeit ist ersatzlos entfallen. Der Anspruch auf Ersatzpflege besteht ab dem ersten Tag nach Zuerkennung von Pflegegrad 4.
- Bis zu 8 Wochen Dauer: Die Ersatzpflege kann für bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr beansprucht werden.
- Aufstockung bei nahen Angehörigen: Wenn Verwandte bis zum 2. Grad (z. B. Kinder oder Enkel) die Vertretung übernehmen, erstattet die Kasse pauschal bis zum Doppelten des monatlichen Pflegegeldes (bei Pflegegrad 4 sind das 1.600 Euro). Werden zusätzliche Aufwendungen (wie Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall) nachgewiesen, zahlt die Kasse den vollen Betrag von bis zu 3.539 Euro aus.
Die 8-Stunden-Regel bei Verhinderungspflege: 100 % volles Pflegegeld bei stundenweiser Vertretung
Bei der Nutzung der Verhinderungspflege müssen Angehörige eine fundamentale rechtliche Zeitgrenze kennen: die 8-Stunden-Regel.
1. Tageweise Verhinderungspflege (Abwesenheit von 8 Stunden oder mehr)
Fällt die Hauptpflegeperson für 8 Stunden oder länger aus (z. B. bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt), kürzt die Pflegekasse das reguläre Pflegegeld ab dem zweiten Tag um 50 Prozent. Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie in diesem Zeitraum weiterhin 400 Euro Pflegegeld monatlich.
2. Stundenweise Verhinderungspflege (Abwesenheit unter 8 Stunden)
Übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Betreuung für weniger als 8 Stunden am Tag (z. B. für 4 Stunden am Nachmittag, damit die Pflegeperson Behördengänge erledigen oder zum Arzt gehen kann), greift die Kürzungsregel nicht!
- Das Pflegegeld in Höhe von 800 Euro wird zu 100 Prozent ungekürzt weitergezahlt.
- Der Stundenlohn der Ersatzkraft wird aus dem 3.539-Euro-Topf bezahlt.
- Der Anspruch auf die 56 Tage tageweise Verhinderungspflege bleibt unangetastet.
Das BEEP-Gesetz ab 2026: Entbürokratisierung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) bringt für Menschen mit Pflegegrad 4 spürbare Erleichterungen im Alltag:
Pflichtberatung nur noch halbjährlich
Wer ausschließlich das Pflegegeld (800 €) bezieht, musste bisher alle drei Monate (viermal im Jahr) einen Pflegedienst für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ins Haus holen.
Seit dem 1. Januar 2026 ist dieser Termin bundesweit für Pflegegrad 4 nur noch einmal pro Halbjahr (zweimal im Jahr) verpflichtend!
Das nimmt Familien massiven Termindruck. Auf freiwilligen Wunsch können Sie den Beratungseinsatz weiterhin vierteljährlich kostenfrei abrufen.
Erhöhung des DiPA-Budgets
Das Monatsbudget für Digitale Pflegeanwendungen nach § 40a SGB XI (zertifizierte Apps für Sturzprophylaxe, Gedächtnistraining oder Pflegeorganisation) wurde auf bis zu 70 Euro monatlich angehoben.

Entlastung durch das BEEP-Gesetz ab 2026
Sebastian Schugar
Das komplette Schutznetz bei Pflegegrad 4: Wohnumfeld, Hilfsmittel, Hausnotruf & Rentenpunkte
Neben den monatlichen Kernbudgets stehen Ihnen bei Pflegegrad 4 wichtige Zusatzleistungen zu:
- 4.180 € Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI): Für den barrierefreien Umbau des Badezimmers (ebenerdige Dusche), Rollstuhlrampen oder Treppenlifte. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft, beträgt der Zuschuss bis zu 16.720 Euro.
- 42 € Pflegehilfsmittelbox monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI): Kostenlose Versorgung mit Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen frei Haus.
- 25,50 € Monatszuschuss zum Hausnotruf (§ 40 Abs. 1 SGB XI): Zuzahlung für den 24-Stunden-Notrufknopf bei Alleinsein oder Sturzgefahr.
- Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige (§ 44 SGB XI): Pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 4 mindestens 10 Stunden wöchentlich verteilt auf mindestens 2 Tage und arbeiten selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche, zahlt die Pflegekasse ansehnliche Rentenbeiträge direkt auf Ihr Rentenkonto ein.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick (Factsheet Stand 2026)
| Leistungsart | Gesetzliche Grundlage | Betrag 2025/2026 | Frequenz & Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | § 37 SGB XI | 800,00 € | Monatlich (Barüberweisung bei Eigenpflege) |
| Pflegesachleistungen | § 36 SGB XI | 1.859,00 € | Monatlich (Abrechnung über Pflegedienst) |
| Umwandlungsanspruch (40 %) | § 45a SGB XI | bis zu 743,60 € | Monatlich (für zertifizierte Alltagshelfer) |
| Tages- & Nachtpflege | § 41 SGB XI | 1.685,00 € | Monatlich (100 % autark neben Pflegegeld) |
| Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | 131,00 € | Monatlich (Kostenerstattung für Hilfen) |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | § 40 Abs. 2 SGB XI | 42,00 € | Monatlich (Kostenfreie Pflegebox) |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | § 42a SGB XI | 3.539,00 € | Jährlich (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege) |
| Wohnumfeldverbesserung | § 40 Abs. 4 SGB XI | bis zu 4.180,00 € | Je Umbaumaßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | § 40a SGB XI | bis zu 70,00 € | Monatlich (BEEP-Gesetz 2026) |
| Hausnotrufsystem | § 40 Abs. 1 SGB XI | 25,50 € | Monatlich (Basisanschluss) |
| Pflichtberatungseinsatz | § 37 Abs. 3 SGB XI | 2x pro Jahr | Halbjährlich Pflicht (BEEP-Gesetz 2026) |
Fazit & Die 24-Stunden-Betreuung daheim: Wenn Angehörige Unterstützung rund um die Uhr brauchen
Pflegegrad 4 stellt das gesamte Familiengefüge auf die Probe. Die schwere körperliche Pflege und die ständige Beaufsichtigung lassen sich von Berufstätigen oder älteren Ehepartnern auf Dauer nicht allein bewältigen.
Viele Familien befürchten in dieser Situation den Umzug in ein Pflegeheim. Doch im Heim liegt der durchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil inklusive Unterkunft und Investitionskosten bei über 3.200 Euro monatlich aus eigener Tasche.
Die Alternative: Häusliche 24-Stunden-Pflege im vertrauten Zuhause
Durch die intelligente Verknüpfung der gesetzlichen Ansprüche lässt sich eine liebevolle 24-Stunden-Betreuungskraft im eigenen Zuhause finanzieren:
- Sie nutzen das monatliche Pflegegeld von 800 Euro.
- Sie setzen den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege ein.
- Sie nutzen den 131 Euro Entlastungsbetrag und steuerliche Absetzbarkeiten nach § 35a EStG (bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis im Jahr).
So bleibt Ihr Angehöriger in seiner gewohnten Umgebung geborgen, und die Familie kann wieder aufatmen.
Als inhabergeführte, heimatverbundene Fachagentur für häusliche Betreuung im Rhein-Main-Gebiet begleiten wir Sie von der ersten Prüfung des Gutachtens bis zur passenden Betreuungskraft. Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich direkt bei Ihnen am Küchentisch.
Weiterführende Hilfen & Kontakt
- 🧮 Pflegegrad-Rechner: Berechnen Sie Ihre Punkte und Ansprüche sekundenschnell unter thalpos.de/pflegegrad-rechner
- 📞 Persönliche Beratung: Vereinbaren Sie ein kostenfreies Fachgespräch unter thalpos.de


