Orientierung im Frankfurter Beratungsnetz: Warum niemand allein planen muss
Wenn in einer Frankfurter Familie plötzlich über Pflege gesprochen werden muss, beginnt dieser Weg selten in einem Amtszimmer. Er beginnt fast immer abends am Küchentisch: im Nordend, in Sachsenhausen, in Bockenheim oder in Höchst. Vor Ihnen liegen ein Entlassbrief aus der Klinik, ein unübersichtlicher Medikamentenplan und drei geöffnete Browser-Tabs mit Paragrafen aus dem Sozialgesetzbuch. Die Sorge um die eigene Mutter oder den Vater mischt sich mit der ganz praktischen Frage, wer am nächsten Montag vor Ort hilft, während der eigene Beruf weiterläuft.
In solchen Momenten brauchen Familien keine theoretischen Abhandlungen, sondern Ruhe, Struktur und verlässliche Ansprechpartner in unserer Heimat. Genau dafür steht der griechische Begriff thalpos: jene lebensspendende, beschützende Wärme, die erst dann wieder entstehen kann, wenn der bürokratische Druck von Ihren Schultern weicht. Als Inhaber von Thalpos Pflegevermittlung mit Sitz im Einbiglerweg in Frankfurt-Fechenheim erlebe ich Woche für Woche, wie sehr eine klare Aufgabenteilung Familien entlastet.
Frankfurt am Main verfügt über ein bemerkenswert dichtes öffentliches Beratungsnetz. Herzstück dieser kommunalen Infrastruktur sind das Rathaus für Senioren und der dort angesiedelte Pflegestützpunkt Frankfurt am Main in der Hansaallee. Ergänzt wird dieses Zentrum durch stadtteilnahe Beratungsangebote der freien Wohlfahrtsverbände, die Sozialrathäuser sowie spezialisierte Fachstellen für Wohnraumanpassung und Demenz.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Stelle in Frankfurt am Main für welches Anliegen zuständig ist, welche gesetzlichen Beratungsansprüche Ihnen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) kostenfrei zustehen und ab welchem Punkt eine persönliche Fachagentur die konkrete Betreuung im eigenen Zuhause für Sie organisiert.
Das Rathaus für Senioren in der Hansaallee: Herzstück der städtischen Beratung
Wer in Frankfurt am Main nach neutraler Orientierung im Pflegefall sucht, stößt zuerst auf eine zentrale Adresse im Stadtteil Westend-Nord am Übergang zum Dornbusch: die Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main. In diesem Gebäude bündelt das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main (Besonderer Dienst 2) mehrere Fachdienste unter einem Dach, damit Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen nicht quer durch das Stadtgebiet von Behörde zu Behörde fahren müssen.
Im Zentrum steht der Pflegestützpunkt Frankfurt am Main. Pflegestützpunkte werden nach § 7c SGB XI von den Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Kommunen betrieben. Ihre gesetzliche Aufgabe ist es, Ratsuchende unabhängig, trägerneutral und unentgeltlich über alle Rechte, Sozialleistungen und Hilfsangebote vor Ort zu informieren. Ob Sie erstmals überlegen, einen Pflegegrad zu beantragen, nach einem Sturz Hilfsmittel benötigen oder wissen möchten, wie sich Tagespflege und ambulante Dienste in Frankfurt kombinieren lassen: Im Pflegestützpunkt sitzen Fachkräfte, die Ihnen die gesetzlichen Spielräume ohne Verkaufsinteresse erläutern.
| Fachbereich im Rathaus für Senioren (Hansaallee 150) | Kernaufgaben für Frankfurter Familien | Veröffentlichte Kontaktdaten (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|
| Pflegestützpunkt Frankfurt am Main | Trägerneutrale Beratung zu Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsanträgen, Hilfsmitteln, ambulanten Diensten und Entlastung pflegender Angehöriger | Servicetelefon: 0800 5893659 (kostenfrei)<br/>E-Mail: pflegestuetzpunkt@frankfurt.de |
| Wohnberatung der Leitstelle Älterwerden | Individuelle Beratung zur barrierefreien Anpassung der eigenen Wohnung (Schwellenabbau, Badumbau, Haltegriffe) und zu Förderwegen | Telefon: 069 212-70676<br/>E-Mail: wohnberatung@stadt-frankfurt.de |
| Leitstelle Älterwerden | Koordination altersrelevanter Netzwerke, Begegnungsangebote und des Frankfurter Programms „Würde im Alter“ | Zentrale Rathaus für Senioren: 069 212-49911<br/>E-Mail: aelterwerden@stadt-frankfurt.de |
| Betreuungsbehörde | Aufklärung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Verfahren der rechtlichen Betreuung | Über das Rathaus für Senioren (Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main) |
| Soziale Hilfen & Heimplatzfragen | Beratung zur Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sowie Informationen zu stationären Einrichtungen | Jugend- und Sozialamt, Besonderer Dienst 2, Hansaallee 150 |
Ein großer praktischer Vorteil der Hansaallee 150 liegt in der kurzen Abstimmung zwischen diesen Abteilungen. Wenn sich im Gespräch beim Pflegestützpunkt zeigt, dass vor allem die hohe Duschtasse im Altbau das Risiko im Alltag darstellt, liegt die städtische Wohnberatung im selben Haus. Und falls das eigene Einkommen und die Leistungen der Pflegekasse für die Versorgung nicht ausreichen, kann unmittelbar geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen ergänzende Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII) in Betracht kommen.
Auch die Erreichbarkeit ist auf ältere Menschen ausgerichtet: Mit den U-Bahn-Linien U1, U2, U3 und U8 fahren Sie bis zur Station „Am Dornbusch“; von dort gelangen Sie in rund fünf Gehminuten über die Straße Am Grünhof in die Hansaallee. Zudem halten die Buslinien 34 und 64 in der Nähe. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und verfügt über ausgewiesene Parkplätze für Menschen mit Gehbehinderung. Für den Pflegestützpunkt veröffentlicht die Stadt offene Sprechzeiten (montags und mittwochs am Vormittag sowie donnerstags am späten Nachmittag) sowie die Möglichkeit persönlicher Terminvereinbarungen. Prüfen Sie vor dem Aufbruch immer kurz telefonisch oder auf dem Stadtportal Frankfurt am Main, ob für Ihr Anliegen ein fester Termin sinnvoll ist.
Zugehende Seniorenberatung und Träger in den Frankfurter Stadtteilen
Für viele hochbetagte Menschen in unserer Stadt ist selbst die Fahrt mit der U-Bahn bis zum Dornbusch eine große Hürde. Wer in Zeilsheim, Bergen-Enkheim, Fechenheim, Niederrad oder Schwanheim lebt und bereits beim Treppensteigen unsicher ist, braucht Ansprechpartner, die das eigene Viertel kennen oder zum Gespräch direkt ins eigene Zuhause kommen.
Deshalb stützt sich das Frankfurter Hilfesystem auf eine zweite tragende Säule: die enge Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den bezirklichen Sozialrathäusern und den freien Wohlfahrtsverbänden. Über das städtisch koordinierte Frankfurter Programm „Würde im Alter“ sowie die etablierten Beratungsdienste der Träger erhalten Seniorinnen, Senioren und ihre Familien niedrigschwellige, oft auch aufsuchende Beratung direkt im Stadtteil.
| Träger / Institution in Frankfurt | Schwerpunkt & Unterstützungsangebot | Kontakt & Einordnung |
|---|---|---|
| Caritasverband Frankfurt e. V. | Servicetelefon „Rund ums Alter“ als Lotsenstelle für Pflege, Demenz, Hausnotruf, Essen auf Rädern, Vorsorge und Stadtteil-Hilfenetze | Telefon: 069 2982-1600<br/>E-Mail: rund-ums-alter@caritas-frankfurt.de |
| Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e. V. | Offene Seniorendienste, Begegnungs- und Servicezentren (z. B. Bockenheim, Innenstadt, Sachsenhausen) und Beratung im Quartier | Fachbereich Wohnen & Offene Seniorendienste:<br/>Telefon: 069 609196-9050 |
| Diakonie Frankfurt und Offenbach | Beratungsschwerpunkt „Leben im Alter“, Unterstützung für pflegende Angehörige, ambulante Dienste und Nachbarschaftsangebote | Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach (Standorte im Stadtgebiet) |
| Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Bezirksverband Frankfurt | Zugehende Beratung im Programm „Würde im Alter“ (Beratungsstelle HIWA! in der Gutleutstraße 17a), Besuchsdienste und Hausnotruf | Telefon (HIWA!): 069 234092<br/>Zugehende Begleitung im Wohnumfeld |
| AWO Frankfurt am Main | Stadtteilnahe Seniorentreffs, Beratungsbüros und praktische Alltagshilfen (u. a. in Bornheim, Ostend, Sachsenhausen und im Frankfurter Westen) | Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt am Main e. V. |
| Bürgerinstitut e. V. & Alzheimer Gesellschaft Frankfurt e. V. | Spezialisierte Fachberatung bei Demenz, Angehörigenentlastung, psychosoziale Begleitung und ehrenamtliche Besuchsdienste | Bürgerinstitut (Oberlindau 20, Westend) & Alzheimer Gesellschaft Frankfurt |
Gerade die zugehende Beratung im Programm „Würde im Alter“ (an der neben den großen Wohlfahrtsverbänden auch spezialisierte Träger wie KOMM e. V. im Frankfurter Nordwesten oder das Haus der Volksarbeit e. V. beteiligt sind) schließt eine empfindliche Lücke: Wenn ältere Menschen sich zurückziehen, nach dem Verlust des Ehepartners vereinsamen oder mit Formularen überfordert sind, besuchen erfahrene Fachkräfte sie nach Absprache in den eigenen vier Wänden.
Da sich Projektzuständigkeiten nach Postleitzahl und Stadtteil verändern können, hat sich in der Praxis ein einfacher Weg bewährt: Rufen Sie zuerst beim Pflegestützpunkt in der Hansaallee (0800 5893659), bei der Leitstelle Älterwerden (069 212-49911) oder beim Caritas-Servicetelefon „Rund ums Alter“ (069 2982-1600) an. Nennen Sie dort Straße und Hausnummer Ihrer Angehörigen; innerhalb weniger Minuten erfahren Sie, welche Stelle für Ihren Stadtteil zuständig ist.
Ihr Recht auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3
In meinen Gesprächen mit Familien in Frankfurt stelle ich immer wieder fest, dass drei völlig verschiedene gesetzliche Instrumente unter dem Wort „Pflegeberatung“ verwechselt werden. Wer den Unterschied kennt, spart wertvolle Zeit und vermeidet unnötige Kürzungen beim Pflegegeld.
Das erste Instrument ist Ihr individueller Rechtsanspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sobald Sie bei Ihrer Pflegekasse erstmals Leistungen beantragen (oder bereits Leistungen beziehen), haben Sie Anspruch auf eine persönliche, kostenfreie Beratung durch eine qualifizierte Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Die Pflegekasse muss Ihnen nach Antragseingang zeitnah einen konkreten Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein anbieten. Auf Ihren Wunsch findet diese Beratung im eigenen Zuhause statt, und Ihre Familie darf ausdrücklich daran teilnehmen. Aufgabe dieser Beratung ist es, den Hilfebedarf systematisch zu erfassen, einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen und die nötigen Schritte anzustoßen.
Sind Ihre Eltern oder Sie selbst privat pflegeversichert (PKV), auch in Verbindung mit Beihilfeansprüchen im öffentlichen Dienst, übernimmt die compass private pflegeberatung GmbH diesen gesetzlichen Auftrag nach § 7a SGB XI. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 vermittelt compass kostenfreie telefonische Beratung oder vereinbart einen Hausbesuch durch feste Beratungsfachkräfte direkt in Frankfurt am Main und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.
| Beratungsform | Rechtsgrundlage | Für wen gedacht? | Turnus & Kosten | Praktischer Zweck |
|---|---|---|---|---|
| Individuelle Pflegeberatung & Fallmanagement | § 7a SGB XI | Gesetzlich und privat Versicherte ab Antragstellung | Kostenfrei bei Bedarf (auch als Hausbesuch) | Persönlicher Versorgungsplan, Hilfe beim Kombinieren von Leistungen |
| Wohnortnahe Beratung im Pflegestützpunkt | § 7c SGB XI | Ratsuchende und Angehörige in Frankfurt am Main | Kostenfrei zu den Sprechzeiten oder nach Termin | Trägerneutrale Orientierung über alle Hilfen in der Stadt |
| Private Pflegeberatung (compass) | § 7a SGB XI (für PKV) | Privat Pflegeversicherte und Beihilfeberechtigte | Kostenfrei (Tel. 0800 101 88 00, auch Hausbesuche) | Unabhängige Beratung zu PKV-Tarifleistungen, Gutachten und Alltag |
| Verpflichtender Beratungseinsatz bei Pflegegeld | § 37 Abs. 3 SGB XI | Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen | Pflicht: halbjährlich (zweimal im Jahr); Kosten trägt die Kasse | Sicherung der Pflegequalität zu Hause und praktische Tipps für die Familie |
| Pflegekurse & häusliche Schulung | § 45 SGB XI | Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen | Kostenfrei (Kursangebot oder Schulung im Zuhause) | Praktische Handgriffe, Rückenschonung, Umgang mit Demenz |
Davon strikt zu trennen ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Wenn Ihre Familie Pflegegeld bezieht (2026: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5) und die Pflege ohne ambulanten Pflegedienst selbst sicherstellt, verlangt das Gesetz regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn bei Ihnen zu Hause eine Betreuungskraft im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung lebt, weil die häusliche Betreuung rechtlich über das Pflegegeld der Familie flankiert wird.
Hier gilt seit dem 1. Januar 2026 eine spürbare gesetzliche Entlastung durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP): Während Familien mit Pflegegrad 4 und 5 früher alle drei Monate einen Pflichttermin nachweisen mussten, ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI heute für alle Pflegegrade von 2 bis 5 einheitlich einmal pro Halbjahr (zweimal im Jahr) verpflichtend. Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, darf den Beratungseinsatz auf eigenen Wunsch weiterhin bis zu einmal vierteljährlich kostenfrei abrufen; für Pflegegrad 1 sowie für Bezieher von ambulanten Pflegesachleistungen ist der halbjährliche Abruf freiwillig möglich. Achten Sie dennoch verlässlich auf die Halbjahresfrist (30. Juni und 31. Dezember): Wird der Nachweis versäumt, erinnert die Pflegekasse, kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholter Pflichtverletzung ganz entziehen.
Was der Pflegestützpunkt leistet und wo eine Fachagentur übernimmt
Viele Angehörige verlassen das Rathaus für Senioren in der Hansaallee mit einem Gefühl großer Erleichterung: Endlich sind die Paragrafen sortiert, die Anträge für Pflegegeld, Wohnumfeldzuschuss (bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI) oder den zweckgebundenen Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI) sind besprochen. Doch wenige Tage später kehrt am heimischen Küchentisch oft eine zweite Frage zurück: „Die Anträge laufen, aber wer ist nächste Woche tatsächlich bei meiner Mutter zu Hause, kocht mit ihr, begleitet sie sicher durch den Tag und gibt uns als Familie Ruhe, wenn ein kurzer Besuch des Pflegedienstes morgens und abends nicht mehr ausreicht?“
An genau dieser Schwelle endet der gesetzliche Auftrag einer Behörde, und unsere praktische Arbeit bei Thalpos Pflegevermittlung beginnt. Der Pflegestützpunkt muss kraft Gesetzes strikt neutral bleiben. Er darf Ihnen Listen zugelassener Pflegedienste, Tagespflegehäuser oder Beratungsstellen aushändigen, aber er wählt keine persönliche Betreuungskraft für Ihren Haushalt aus, prüft keine Sprachkenntnisse oder Biografien und koordiniert keine Anreise.
| Kriterium | Pflegestützpunkt Frankfurt (Hansaallee 150) | Thalpos Pflegevermittlung (Frankfurt-Fechenheim) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rolle & Auftrag | Kommunale, trägerneutrale Beratungsstelle nach § 7c SGB XI | Inhabergeführte regionale Fachagentur für häusliche 24-Stunden-Betreuung und Seniorenbetreuung |
| Schwerpunkt der Beratung | Überblick über Sozialleistungen, Anträge, Hilfsmittel und das öffentliche Versorgungsnetz in Frankfurt | Persönliche Bedarfserfassung im eigenen Zuhause, ehrliche Machbarkeitsprüfung und Auswahl einer passenden Betreuungskraft |
| Auswahl von Personal | Keine Personalauswahl oder Vermittlung einzelner Betreuungskräfte (Neutralitätsgebot) | Individuelles biografisches Matching nach Persönlichkeit, Tagesrhythmus, Deutschkenntnissen und Erfahrung |
| Leistungsrahmen im Alltag | Reine Informations-, Lotsen- und Koordinationsfunktion | Organisation einer im Haushalt wohnenden Betreuungskraft für Grundpflege, Haushalt, Mahlzeiten und Gesellschaft im vereinbarten Arbeitszeitrahmen |
| Begleitung im Verlauf | Punktuelle Sprechstunden und Folgeberatung bei veränderten Leistungsfragen | Fester persönlicher Ansprechpartner in Frankfurt für die gesamte Betreuungszeit, Wechselorganisation und Abstimmung mit der Familie |
Wir verstehen unsere Rolle in Frankfurt ausdrücklich nicht als Konkurrenz zum Pflegestützpunkt, sondern als handlungsstarke Ergänzung im selben Netzwerk. Wenn Sie im Rathaus für Senioren Ihre rechtlichen Ansprüche geklärt haben und sich für das Modell einer im Haushalt wohnenden Betreuungskraft entscheiden, setzen wir uns mit Ihnen an den Tisch: auf Wunsch direkt im Zuhause Ihrer Eltern im Westend, in Sachsenhausen oder in Bornheim oder nach Terminvereinbarung in unserem Büro im Einbiglerweg 5.
Dabei achten wir auf klare und seriöse Grenzen: Eine im Haushalt wohnende Betreuungskraft unterstützt bei der täglichen Körperpflege, im Haushalt, beim Kochen, beim Einkaufen und durch verlässliche menschliche Präsenz innerhalb geregelter Arbeitszeiten, Pausen und Freizeit. Sie leistet keinen ununterbrochenen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst rund um die Uhr und ersetzt keine nächtliche Intensivwache. Ebenso bleibt die medizinische Behandlungspflege nach § 37 SGB V (etwa Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen verschreibungspflichtiger Medikamente) Aufgabe von Ärztinnen, Ärzten und zugelassenen ambulanten Pflegediensten in Frankfurt. Wann eine Betreuung beginnen kann und wie sie im Einzelfall gestaltet wird, prüfen wir immer individuell anhand Ihrer familiären Situation und der tatsächlichen Verfügbarkeit.

Fünf Fragen für Ihr Gespräch in der Hansaallee
Sebastian Schugar
Checkliste für Ihr Beratungsgespräch in Frankfurt
Ganz gleich, ob Sie zuerst das kostenfreie Servicetelefon des Pflegestützpunkts anrufen, einen Termin in der Hansaallee 150 wahrnehmen oder mit mir über eine häusliche Betreuung sprechen: Ein Beratungsgespräch wird um ein Vielfaches konkreter, wenn Sie einige Kerndaten griffbereit haben. Sie müssen dafür keinen perfekten Aktenordner anlegen. Eine ehrliche Bestandsaufnahme auf einem Blatt Papier reicht völlig aus.
| Unterlage / Vorbereitung | Warum sie im Gespräch sofort weiterhilft | Praktischer Hinweis für Familien |
|---|---|---|
| Versichertendaten & Bescheide | Klärt sofort die zuständige Pflegekasse (GKV oder PKV/Beihilfe) und den aktuellen Pflegegrad | Krankenversichertenkarte, letzten Pflegegrad-Bescheid und eventuell vorhandenes Gutachten des Medizinischen Dienstes Hessen bereitlegen |
| Aktueller Medikamentenplan & Arztbriefe | Zeigt Diagnosen, Therapien und Hinweise für Modul 5 der Pflegegrad-Begutachtung | Bundeseinheitlichen Medikationsplan aus der Hausarztpraxis und den jüngsten Entlassbrief aus dem Krankenhaus mitnehmen |
| Kurze Alltagsnotiz (Pflegetagebuch) | Macht sichtbar, wo im Tagesverlauf tatsächlich Unterstützung nötig ist (nicht nur an guten Tagen) | Notieren Sie über einige Tage realistisch: Aufstehen, Körperpflege, Mahlzeiten, Treppen, Toilettengänge und unruhige Nächte |
| Wohnsituation in Frankfurt | Wichtig für Wohnberatung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sowie für die Planung einer häuslichen Betreuung | Stockwerk, Aufzug, Badezimmerschwellen (z. B. Badewanne vs. Dusche) und das vorhandene eigene Zimmer für eine Betreuungskraft kurz skizzieren |
| Vorsorgevollmacht / Vertretungsnachweis | Behörden und Kassen dürfen personenbezogene Auskünfte nur an Berechtigte erteilen | Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater beim Termin nicht selbst dabei sein kann, schriftliche Vollmacht und eigenen Personalausweis mitführen |
Scheuen Sie sich im Gespräch nicht, auch vermeintlich kleine Sorgen offen anzusprechen. Oft sind es nicht die großen medizinischen Begriffe, sondern ganz alltägliche Momente, die über das Gelingen der Versorgung im eigenen Zuhause entscheiden: dass der Vater seit Monaten nicht mehr allein über die steile Altbautreppe geht, dass das warme Mittagessen vergessen wird oder dass Sie als Tochter oder Sohn abends mit dem Telefon auf dem Nachttisch einschlafen, weil Sie jederzeit mit einem Anruf rechnen.
Regionale Anlaufstelle
Frankfurt am Main (Westend-Nord / Dornbusch)
Pflegestützpunkt Frankfurt & Rathaus für Senioren
Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main
Regionale Anlaufstelle
Frankfurt am Main (PKV & Beihilfe)
compass private pflegeberatung GmbH
Häufige Fragen zum Pflegestützpunkt und zur Pflegeberatung in Frankfurt
Wo befindet sich der Pflegestützpunkt Frankfurt am Main?
Der zentrale Pflegestützpunkt Frankfurt am Main ist im Rathaus für Senioren (Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main) in der Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main (Stadtteil Westend-Nord am Dornbusch) untergebracht. Telefonisch erreichen Ratsuchende den Pflegestützpunkt unter der kostenfreien Servicenummer 0800 5893659 oder über die Zentrale des Rathauses für Senioren unter 069 212-49911.
Ist die Beratung im Pflegestützpunkt Frankfurt wirklich kostenfrei und neutral?
Ja. Die Beratung im Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI sowie die individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sind gesetzliche Pflichtleistungen und für Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen kostenfrei. Der Pflegestützpunkt berät trägerneutral über Sozialleistungen, Hilfsmittel und regionale Versorgungsangebote in Frankfurt.
Wie erreiche ich das Rathaus für Senioren in der Hansaallee mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
Mit den U-Bahn-Linien U1, U2, U3 und U8 fahren Sie bis zur Haltestelle „Am Dornbusch“. Von dort führt ein Fußweg von etwa fünf Minuten über die Straße Am Grünhof in die Hansaallee 150. Alternativ halten die Buslinien 34 und 64 in unmittelbarer Nähe. Das Gebäude verfügt über barrierefreie Zugänge sowie ausgewiesene Behindertenparkplätze.
Wer berät privat Pflegeversicherte und Beihilfeberechtigte in Frankfurt?
Privat Pflegeversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten ihre gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kostenfrei über die compass private pflegeberatung GmbH (bundesweite gebührenfreie Rufnummer 0800 101 88 00). Die Beraterinnen und Berater informieren telefonisch oder kommen nach Terminvereinbarung direkt in Ihr Frankfurter Zuhause. Zusätzlich stehen die kommunalen Informationsangebote des Rathauses für Senioren allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Was ist der Unterschied zwischen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und dem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient Ihrer persönlichen Orientierung, erstellt auf Wunsch einen individuellen Versorgungsplan und begleitet Sie bei Anträgen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist dagegen ein regelmäßiger Pflichttermin zu Hause, wenn Sie Pflegegeld beziehen und keinen ambulanten Pflegedienst für Sachleistungen nutzen. Seit dem 1. Januar 2026 ist dieser Nachweis für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich einmal pro Halbjahr (zweimal jährlich) verpflichtend; bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie ihn auf Wunsch weiterhin vierteljährlich kostenfrei abrufen.
Kommt die Senioren- und Pflegeberatung in Frankfurt auch zu einem Hausbesuch?
Sowohl im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI als auch über das Frankfurter Programm „Würde im Alter“ (zugehende Beratung in den Stadtteilen) sind Hausbesuche im eigenen Zuhause möglich, wenn gesundheitliche Gründe oder eingeschränkte Mobilität den Weg in die Beratungsstelle erschweren. Klären Sie den Wunsch nach einem Hausbesuch direkt bei der telefonischen Anmeldung.
Vermittelt der Pflegestützpunkt Frankfurt direkt eine im Haushalt wohnende 24-Stunden-Betreuungskraft?
Nein. Als kommunale und trägerneutrale Stelle informiert der Pflegestützpunkt über rechtliche Ansprüche, Leistungsbudgets und zugelassene Dienste in der Stadt, vermittelt jedoch keine konkreten im Haushalt wohnenden Betreuungskräfte. Für die persönliche Bedarfserfassung, die biografische Auswahl einer passenden Betreuungskraft und die laufende Koordination im eigenen Zuhause ist eine spezialisierte Fachagentur wie Thalpos Pflegevermittlung in Frankfurt Ihr Ansprechpartner.
Welche Unterlagen sollte ich zum Beratungsgespräch im Rathaus für Senioren mitbringen?
Hilfreich sind der aktuelle Medikamentenplan, vorhandene Arzt- oder Klinikentlassbriefe, bisherige Schreiben oder Bescheide der Pflegekasse, ein über einige Tage geführtes Pflegetagebuch sowie (falls Sie für Mutter, Vater oder Ehepartner sprechen) eine schriftliche Vollmacht oder ein Nachweis Ihrer Vertretungsbefugnis.
Quellen, Rechtsgrundlagen und Bildnachweis
Recherche- und Prüfstand: 26. Oktober 2026. Alle Angaben zu gesetzlichen Leistungen und Frankfurter Anlaufstellen wurden anhand der amtlichen Gesetzestexte und der offiziellen Veröffentlichungen der Stadt Frankfurt am Main geprüft. Da sich kommunale Sprechzeiten, Rufnummern und Projektzuständigkeiten in den Stadtteilen ändern können, empfehlen wir vor einem persönlichen Besuch immer eine kurze telefonische Rückversicherung.
| Themenbereich | Gesetzliche Grundlage / Offizielle Quelle |
|---|---|
| Pflegeberatung & Pflegestützpunkte | § 7a SGB XI (Pflegeberatung), § 7c SGB XI (Pflegestützpunkte) |
| Pflegegeld & Beratungseinsätze (Stand 2026) | § 37 SGB XI (Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen & Abs. 3 Beratungseinsätze) |
| Wohnumfeld, Pflegekurse & Entlastungsbetrag | § 40 Abs. 4 SGB XI, § 45 SGB XI, § 45b SGB XI |
| Rathaus für Senioren & Pflegestützpunkt Frankfurt | Stadt Frankfurt am Main: Pflegestützpunkt & Rathaus für Senioren (Hansaallee 150) |
| Privatversicherte (PKV & Beihilfe) | compass private pflegeberatung GmbH |
Bildnachweis
- Titelbild: Street Hansaallee in Frankfurt am Main-Westend Nord (Aufnahme vom 12. Juli 2025). Urheber: Leonhard Lenz (Wikimedia Commons: File:Hansaallee Frankfurt am Main-Westend Nord 2025-07-12 01.jpg), bereitgestellt unter der Lizenz CC0 1.0 Universal (Public Domain Dedication). Bildausschnitt auf 16:9 angepasst.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung für Familien in Frankfurt am Main und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder verbindliche Leistungsentscheidung Ihrer Pflegekasse oder des Sozialamts.




