Die biographische Lücke der häuslichen Sorgearbeit
Wer seine Angehörigen im eigenen Zuhause pflegt, leistet einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Doch wer heute die eigene Erwerbsarbeit drosselt, um für Vater oder Mutter da zu sein, sollte sich rechtzeitig auf einschneidende rentenrechtliche Vorgaben ab dem Jahr 2027 einstellen. Die Bundesregierung plant im Zuge des neuen Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) drastische Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen. Wenn diese Pläne Gesetz werden, betrifft das fast zwei Millionen Menschen in unserem Land.
Die häusliche Pflege ist das eigentliche Fundament unseres Pflegesystems, denn weit über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden versorgt. Oft geschieht dies durch die Kinder oder den Ehepartner. Der Gesetzgeber hatte in der Vergangenheit einen wichtigen Ausgleichsmechanismus geschaffen, indem die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernahm. Das war eine grundlegende Anerkennung für den enormen Einsatz am Pflegebett. Ich weiß aus Hunderten von Hausbesuchen bei uns im Rhein-Main-Gebiet: Diese Absicherung ist für Familien existenziell.
Wir bei Thalpos Pflegevermittlung erleben täglich, wie intensiv diese Sorgearbeit ist. Unser thalpos-Leitgedanke steht für das schützende Nest und die Wärme in der Pflege. Doch um dieses Nest auch finanziell abzusichern, müssen Angehörige die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Die angekündigten Kürzungen im Zuge des Pflegeneuordnungsgesetzes bedrohen die Alterssicherung pflegender Angehöriger massiv. Die ersten Pläne und die breite politische Kritik daran können Sie in dem Bericht der Tagesschau zum Pflegeneuordnungsgesetz nachlesen.
Die Entwertung der Pflege: Kürzung auf 70 Prozent
Bisher zahlte die Pflegekasse für pflegende Angehörige wichtige Rentenbeiträge auf Basis eines fiktiven Einkommens. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der in Anspruch genommenen Leistung. Bei einer reinen häuslichen Pflege durch Angehörige, also unter Bezug von Pflegegeld, zahlt die Kasse die höchsten Beiträge. Die Berechnung orientiert sich an der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße, um den Lohnverzicht abzufedern.
Ab dem 1. Januar 2027 soll diese Bemessungsgrundlage jedoch pauschal auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus gekürzt werden. Das bedeutet einen Rückgang um volle 30 Prozent. Die tägliche Arbeit am Pflegebett bleibt gleich schwer, doch Ihr Rentenanspruch sinkt. Die Bundesregierung begründet diese Maßnahme mit der Notwendigkeit, das Defizit der Pflegekassen zu stabilisieren. Diese Pläne verunsichern viele betroffene Familien zutiefst. Der Sozialverband VdK warnt in einer offiziellen Stellungnahme vor den drastischen Einschnitten und fordert Nachbesserungen. Die Kritik des Verbandes ist auf der Webseite des Sozialverbands VdK zur Pflegereform dokumentiert.
Die finanziellen Folgen dieser Kürzung über die Jahre sind enorm. Bei Pflegegrad 5 brachte ein Jahr Pflege bisher rund 0,91 Entgeltpunkte für die Rente. Ab 2027 sinkt dieser Wert auf zirka 0,64 Punkte. Über einen Zeitraum von fünf Jahren verliert die Pflegeperson dadurch Rentenansprüche im Wert von fast 15.000 Euro, berechnet auf eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 20 Jahren. Bei Pflegegrad 3 sinkt der jährliche Zuwachs von 0,39 Punkten auf nur noch 0,27 Punkte. In fünf Jahren summiert sich dieser Verlust auf über 6.000 Euro weniger in Ihrer späteren Haushaltskasse.

Experten-Tipp
Sebastian Schugar
Wer zahlt die Beiträge? Voraussetzungen der Pflegekasse
Nicht jede private Pflegestätigkeit führt automatisch zu Rentenansprüchen. Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Rentenversicherung nur unter klar definierten rechtlichen Voraussetzungen. Zunächst muss die zu pflegende Person mindestens Pflegegrad 2 vorweisen können. Zudem muss die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfinden, um den Verbleib im eigenen Zuhause zu unterstützen.
Die pflegende Person muss den Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf wenigstens zwei Tage. Ein wichtiger Punkt ist die eigene Erwerbstätigkeit. Wer neben der Pflege mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, verliert den Anspruch auf die Rentenzahlungen der Kasse komplett. Die genauen Richtlinien und Antragswege stellt die Deutsche Rentenversicherung zur Pflege von Angehörigen detailliert bereit.
Um diese Beiträge tatsächlich zu erhalten, müssen Sie als Pflegeperson aktiv werden. Sie müssen einen speziellen Fragebogen zur sozialen Sicherung ausfüllen und bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen einreichen. Erst wenn die Kasse die Voraussetzungen positiv geprüft hat, meldet sie die Zeiten an die Rentenversicherung und überweist die entsprechenden Beiträge. Ich empfehle pflegenden Angehörigen dringend, diese Meldung frühzeitig und sorgfältig vorzunehmen.
Das Ende der Flexirente für pflegende Senioren
Die geplante Reform betrifft nicht nur jüngere, berufstätige Angehörige, die für die Pflege im Job kürzertreten. Eine besonders drastische Änderung plant der Gesetzgeber für Pflegepersonen, die bereits im Ruhestand sind und ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Bislang gab es für sie einen rechtssicheren Weg, die eigene Rente durch die Pflegearbeit weiter aufzubessern.
Über das Modell der Flexirente konnten pflegende Senioren ihre Vollrente in eine Teilrente von zum Beispiel 99 Prozent umwandeln. Dadurch blieb die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bestehen, und die Pflegekasse musste weiterhin Beiträge einzahlen. Pflegende Ehepartner konnten so Jahr für Jahr zusätzliche Rentenpunkte sammeln und ihre monatliche Rente spürbar erhöhen. Dieser Weg soll ab Januar 2027 ersatzlos gestrichen werden. Die Verbraucherzentrale warnt vor dem Wegfall dieser Option und klärt in einem Ratgeber über die Funktionsweise und die drohenden Nachteile auf. Die Details dazu finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW zu Rentenvorteilen für Pflegende.
Diese Streichung stellt eine massive Entwertung der Sorgearbeit dar. Ein Ehepartner, der seine demente Ehefrau im gemeinsamen Zuhause betreut, leistet dieselbe schwere Arbeit wie eine jüngere Pflegeperson. Durch die neue Regelung geht er ab 2027 rentenrechtlich komplett leer aus. Das führt zu einer spürbaren Verschärfung der Altersarmut bei älteren Pflegepersonen in unserer Region.

Experten-Tipp
Sebastian Schugar
Der heimatverbundene Gegenentwurf: Erwerb sichern, Vermögen schützen
Die geplante Reform zeigt unmissverständlich, dass pflegende Angehörige sich nicht auf die staatliche Absicherung verlassen können. Um eine eigene finanzielle Benachteiligung im Alter zu verhindern, müssen Familien neue Wege gehen. Die Drosselung der eigenen Erwerbsarbeit ist unter diesen Bedingungen oft der falsche Weg. Als heimatverbundene Fachagentur begleiten wir Familien im Rhein-Main-Gebiet dabei, die Pflege und den eigenen Beruf miteinander in Einklang zu bringen.
Durch den Einsatz einer legalen 24-Stunden-Betreuungskraft im eigenen Zuhause können Angehörige ihre Erwerbstätigkeit in Vollzeit fortsetzen. Ihr eigenes Bruttogehalt bleibt stabil, und Sie erarbeiten sich weiterhin Ihre vollen Rentenansprüche. Die Kappung der Pflege-Rentenbeiträge verliert so ihren Schrecken, da Sie Ihre eigene Biografie aktiv schützen. Zudem lässt sich dieses Modell steuerlich hochgradig optimieren. Nach § 35a EStG können Sie 20 Prozent der Aufwendungen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Im Vergleich zu den drastischen Kosten eines Pflegeheims bietet die häusliche Betreuung zudem einen wirksamen Vermögensschutz. Während der Eigenanteil in Frankfurter Pflegeheimen oft bei weit über 3.000 Euro pro Monat liegt, bleibt die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause bezahlbar. So schützen Sie das mühsam erarbeitete Elternhaus vor dem Zugriff des Sozialamtes und sichern gleichzeitig Ihre eigene Zukunft. Wir von Thalpos Pflegevermittlung stehen Ihnen zur Seite, um diesen Übergang mit fachlicher Tiefe und thalpos-Wärme zu gestalten.


